Rechtsprechung
   KG, 28.10.2011 - 2 Ws 177/11 REHA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30333
KG, 28.10.2011 - 2 Ws 177/11 REHA (https://dejure.org/2011,30333)
KG, Entscheidung vom 28.10.2011 - 2 Ws 177/11 REHA (https://dejure.org/2011,30333)
KG, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA (https://dejure.org/2011,30333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,30333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafrechtliche Rehabilitierung der Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • KG, 14.06.2012 - 2 Ws 514/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Unterscheidung zwischen

    Die Einweisung und Unterbringung im Durchgangsheim Alt-Stralau und im Jugendwerkhof Crimmitschau war Gegenstand des Verfahrens 2 Ws 177/11 REHA und des hierzu ergangen Beschlusses des Senats vom 28. Oktober 2011.

    Die Beschwerde ist zulässig (§ 13 Abs. 1 StrRehaG), auch soweit sie sich gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs richtet (§ 304 StPO, vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA - Bruns in Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, § 7 Rdn. 74), hat aber in der Sache nur hinsichtlich der Prozesskostenhilfeentscheidung Erfolg.

    Dem Senat ist es - ebenso wie der Rehabilitierungskammer - trotz umfangreicher Ermittlungen (auch in dem Verfahren 2 Ws 177/11 REHA) nicht gelungen, die die Beschwerdeführerin betreffenden Jugendhilfeakten beizuziehen.

    Anlass der Unterbringung im Spezialkinderheim "Kreuztanne" war - ebenso wie bei den früheren Einweisungsentscheidungen - die desolate Situation im Haushalt der Mutter der Betroffenen (dazu vgl. eingehend Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -).

    Eine sachfremde Zweckrichtung der Einweisung lässt sich auch nicht daraus herleiten, dass die Betroffene nicht in einem sogenannten Normalheim - einem Normalkinderheim oder einem Jugendwohnheim - untergebracht wurde, wie sie für elternlose und entwicklungsgefährdete Kinder und Jugendliche vorgesehen waren (dazu vgl. Zimmermann, a.a.O., S. 243), sondern in ein Spezialkinderheim eingewiesen wurde (vgl. hierzu ausführlich Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -).

    Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA - (dort betreffend die Unterbringung im Jugendwerkhof Crimmitschau), die hier entsprechend gelten.

    Sie stellte sich somit - auch wenn der Einsatz der Betroffenen als "billige Arbeitskraft" sicher kritikwürdig ist (zum Einsatz insbesondere von Mädchen als billige Arbeitskräfte und der bereits in der DDR hieran geübten Kritik vgl. Zimmermann, a.a.O., S. 293 ff., 301) - als sinnvolle Fortführung der vorherigen Unterbringung im Jugendwerkhof Crimmitschau dar, die nach § 1 Abs. 2 der Anordnung über die Durchführung der Aufgaben in den Jugendwerkhöfen vom 11. Dezember 1956 (GBl. DDR 1, 1336) ebenfalls das Ziel hatte, "die Jugendlichen zu qualifizierten Arbeitern zu entwickeln" (vgl. Senat VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 19. Juli 2011 - 2 Ws 309/11 REHA - und vom 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA - Zimmermann, a.a.O., S. 291 ff.).

    Insbesondere ist eine vergleichbare Konstellation wie bei der Unterbringung im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau (dazu vgl. eingehend Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -) und im "Objekt Rüdersdorf" bei einer Gesamtwürdigung der Umstände und namentlich des Ziels der Einweisung sowie des Vollzuges der Unterbringung - soweit diese Umstände überhaupt bekannt sind - nicht gegeben.

    Zu der von der Beschwerdeführerin beantragten Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin über die gegen den Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA - eingelegte Verfassungsbeschwerde sieht der Senat keine Veranlassung.

  • LG Berlin, 11.06.2020 - (551 Rh) 152/17
    Damit stellt die Einweisung und Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 StrRehaG eine im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren grundsätzlich rehabilitierungsfähige Maßnahme dar, ohne dass das Rehabilitierungsgericht noch die Tatsache zu prüfen hat, ob der Einweisung und Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche im Einzelfall ein freiheitsentziehender Charakter zukam oder diese unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Absatz 2 StrRehaG erfolgte (Kammergericht, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

    Darüber hinaus verdeutlichen die aufgrund schwerwiegender Missstände ab Anfang der 1960er Jahre aufgekommene massive Kritik an der Arbeit der Spezialheime, die Schaffung des "Kombinats der Sonderheime für stark verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche" mit fünf Einrichtungen, in denen verhaltensauffällige Minderjährige beobachtet, begutachtet und heilpädagogisch betreut werden konnten, sowie die an der "sozialpädagogischen Aufgabenstellung" der Heime orientierten Reformforderungen und -pläne in den 1970er Jahren, dass den Spezialheimen ungeachtet praktischer Missstände eine erzieherische Konzeption zugrunde lag, die nicht als rechtsstaatswidrig gewertet werden kann (KG, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

    Der Geschlossene Jugendwerkhof ... war von den Machthabern gewollt als einsame Spitze der Jugendhilfeeinrichtungen konzipiert und war deshalb nicht mit den übrigen Einrichtungen der Jugendhilfe der damaligen DDR vergleichbar (KG, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

    Nach dem Recht der DDR (§ 1 Absatz 2 der Anordnung über die Durchführung von Aufgaben in den Jugendwerkhöfen vom 11. Dezember 1956 - GBl. DDR 1, 1336) waren die Jugendwerkhöfe darauf ausgerichtet, die Jugendlichen in sog. Partnerschaftsbetrieben zu "qualifizierten Arbeitern" zu entwickeln (KG, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

  • OLG Brandenburg, 26.10.2017 - 2 Ws (Reha) 10/16

    Strafrechtliches Rehabilitierungs- und Wiederaufnahmeverfahren:

    Demgemäß ist bei Einweisungen in Spezialheime der DDR, auch wenn diese nicht generell als rechtsstaatswidrig zu werten sind (vgl. hierzu KG - Beschl. v. 28. Oktober 2011, 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris; Wapler, aaO. S. 101), zu beachten, dass sich eine solche Maßnahme gegenüber der Anordnung von Unterbringungen in Normalheimen als für den Betroffenen deutlich belastender darstellt.
  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

    Der Beschluss des Kammergerichts vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA - verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Art. 10 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB.
  • OLG Brandenburg, 11.09.2012 - 2 Ws (Reha) 4/12

    Rehabilitierung wegen der Unterbringung eines Jugendlichen in der Heimerziehung

    Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 2009 (2 BvR 718/08, zit. nach Juris) ergibt sich nichts Abweichendes (vgl. hierzu KG, Beschl. v. 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris, Rn. 38).

    Dies indes führt nicht dazu, dass die Einweisung in Spezialheime der DDR - wie im vorliegenden Fall - generell als rechtsstaatswidrig zu werten ist (vgl. hierzu KG - Beschl. v. 28. Oktober 2011, 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris).

  • OLG Brandenburg, 22.03.2018 - 2 Ws (Reha) 11/17

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Wiederaufnahme des Verfahrens bei

    Demgemäß ist bei Einweisungen in Spezialheime der DDR, auch wenn diese nicht generell als rechtsstaatswidrig zu werten sind (vgl. hierzu KG Beschl. v. 28. Oktober 2011, Az.: 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris; Wapler, aaO. S. 101), zu beachten, dass sich eine solche Maßnahme gegenüber der Anordnung von Unterbringungen in Normalheimen als für den Betroffenen deutlich belastender darstellt.
  • OLG Brandenburg, 27.03.2012 - 2 Ws (Reha) 28/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung eines Kindes in einem

    Demgemäß ist bei Einweisungen in Spezialheime der DDR, auch wenn diese nicht generell als rechtsstaatswidrig zu werten sind (vgl. hierzu KG - Beschl. v. 28. Oktober 2011, 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris; Wapler, aaO. S. 101), zu beachten, dass sich eine solche Maßnahme gegenüber der Anordnung von Unterbringungen in Normalheimen als für den Betroffenen deutlich belastender darstellt.
  • LG Frankfurt/Oder, 11.07.2013 - 41 BRH 55/12

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung eines Jugendlichen in einem

    Es ist daher nicht zu prüfen, ob eine Heimunterbringung im konkreten Einzelfall eine freiheitsentziehende Maßnahme im eigentlichen Sinne darstellte oder unter haftähnlichen Bedingungen vollzogen wurde (KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2012, 2 Ws 514/12 REHA; dass., Beschluss vom 29.03.2012, 2 Ws 116/12 REHA; dass., Beschluss vom 28.10.2011, 2 Ws 177/11 REHA; OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2012, 1 Ws Reha 54/11; dass., Beschluss vom 12.06.2012, 1 Ws Reha 52/11).
  • LG Frankfurt/Oder, 10.06.2013 - 41 BRH 172/09

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren bei Unterbringung in einem Kinderheim

    Denn der freiheitsentziehende Charakter der Heimerziehung in der DDR wird inzwischen in § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG gesetzlich unterstellt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2012, 2 Ws 514/12 REHA; dass., Beschluss vom 29.03.2012, 2 Ws 116/12 REHA; dass., Beschluss vom 28.10.2011, 2 Ws 177/11 REHA; OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2012, 1 Ws Reha 54/11; dass., Beschluss vom 12.06.2012, 1 Ws Reha 52/11).
  • KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12

    Prozesskostenhilfe in Rehabilitierungsverfahren

    a) Daher muss Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936; 1991, 413; std. Rspr.; LSG Berlin-Brandenburg a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).
  • KG, 16.04.2013 - 2 Ws 175/13

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Rahmen der

  • LG Berlin, 22.06.2023 - (551 Rh) 152 Js 712/20

    Rehabilitierungsanspruch wegen sachwidriger Heimunterbringung eines Kindes in der

  • LG Berlin, 21.03.2023 - (551 Rh) 152 Js 110/21

    Rehabilitierung für Heimeinweisung in der DDR

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht